Ein Vorwerk war in der Landwirtschaft ein vom Hauptgut abgetrennter Teil des Gutshofes mit eigenen Wirtschaftsgebäuden und eigener, wenngleich in Abhängigkeit von dem Hauptgut stehender Betriebsleitung.
Bei guter Arrondierung, und wenn der Hof in der Mitte des Ackerareals stand, war die Errichtung eines Vorwerks erst bei einem Gesamtareal von 600 Hektar erforderlich.
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Quelle: wikipedia.org